Mitzubringen
Bitte bringen Sie folgendes zum ersten Termin mit:
Säuglinge
- Verordnung
- Mutter Kind Pass, vorhandene Befunde
- Spucktuch/ Stoffwindel
- 120 Euro in bar Montag bis Freitag
- 140 Euro in bar samstags und feiertags
Kinder, Jugendliche, Erwachsene
- Verordnung
- vorhandene Befunde: Röntgen, ärztlicher Bericht
- BH/ Top/ Bikini Oberteil (Mädchen mit Skoliose)
- kurze Hose – Handtuch/Strandtuch
- 120 Euro in bar Montag bis Freitag
- 140 Euro in bar samstags und feiertag
Verordung
VERORNUNG
- Bitte bringen Sie eine Verordnung, spätestens nach der ersten Therapieeinheit, mit
- diese wird von einem Arzt oder Ärztin ausgestellt
- ich empfehle Ihnen, sich bei der eigenen Pflichtversicherung zu erkundigen, ob eine Bewilligung vor Anfang der Therapie notwendig ist
- die meisten Privatversicherungen brauchen auch eine Verordnung
- bitte erkundigen Sie sich wie die Kostenrückerstattung bei der Privatversicherung funktioniert (die meisten Privatversicherung empfehlen ein Einreichen der Rechnungen bei der Pflichtversicherung zuerst)
- auf der Verordnung ist eine Diagnose, sowie Anzahl und Länge der Therapie notwendig. Das entscheiden die Ärzte und Ärztinnen. z.B.:
- Diagnose: Plagiozephalie, Haltungsasymmetrie
- 5x 45 min Physiotherapie und Osteopathie
Behandungsablauf
Erste Einheit
Die erste Einheit beinhaltet ein ausführliches Erstgespräch, Betrachtung der mitgebrachten ärztlichen Befunde sowie eine gezielte physiotherapeutische und osteopathische Untersuchung. Darauf aufbauend folgt die Behandlung und die physiotherapeutischen Übungen für zu Hause, sowie die Planung der weiteren Therapien.
Einen großen Einfluss auf den Erfolg und die Länge der Therapie hat das Umsetzten des Erlernten zu Hause, nachdem Sie oder Ihr Kind behandelt worden sind.
Kostenrückerstattung
Rückerstattung anders je nach Versicherung
Am Ende jeder Einheit ist in bar zu bezahlten und Sie bekommen die Rechnung. Die meisten Krankenkassen brauchen eine bewilligte Verordnung spätesten 4 Wochen nach der ersten Therapieeinheit. Daher empfehle ich die Verordnung und die Bewilligung, wenn notwendig schon vorher von einem Arzt zu organisieren.
Osteopathie ist bei den meisten Versicherungen keine Kassenleisten. Physiotherapie wird nur teilweise gezahlt.
Wenn Sie eine Privatversicherung oder Zusatzversicherung haben, wird je nach Versicherungsabkommen die Kosten für Physiotherapie und Osteopathie übernommen.